Während der Pfarrgemeinderat den Pfarrer in Seelsorgeangelegenheiten berät und unterstützt, ist die Kirchenverwaltung Organ und gesetzlicher Vertreter der örtlichen Kirchengemeinde sowie der Kirchenstiftung in Vermögensangelegenheiten.
Jede Kirchenverwaltung besteht aus dem Pfarrer, als ihrem Vorstand, sowie - je nach Katholikenzahl - aus bis zu sechs gewählten Mitgliedern. Gemeinsam mit der Bischöflichen Finanzkammer als Stiftungsaufsichtsbehörde obliegt der Kirchenverwaltung die rechtliche, wirtschaftliche und finanzielle Sorge vor Ort für eine würdige Feier des Gottesdienstes, für die Glaubensverkündigung und den breitgefächerten Dienst am Nächsten. Der hierfür erforderliche Personal- und Sachaufwand wird in den jährlichen Haushaltsplan eingestellt, von der Kirchenverwaltung beschlossen und - soweit die pfarreilichen Eigenmittel dafür nicht ausreichen - von der Bischöflichen Finanzkammer aus dem diözesanen Kirchensteueraufkommen bezuschusst.