Pastoralrat

Der Pastoralrat („Seelsorgeteam“) ist das pastorale Leitungsgremium unserer Pfarreiengemeinschaft und verbindet die einzelnen Pfarrgemeinden miteinander. Mitglieder des Pastoralrates sind, neben dem Pfarrer und den hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter/innen, die Pfarrgemeinderatsvorsitzenden und deren Stellvertreter/innen, ein Vertreter der Kirchenpfleger, sowie die sogenannten „Beauftragten“ für die Bereiche Liturgie, Verkündigung, Diakonie, Ehe/Familie und Jugend. Die Anzahl der Beauftragten richtet sich nach den Notwendigkeiten und Schwerpunkten in der Pfarreiengemeinschaft.

Nach jeder Pfarrgemeinderatswahl wird auch der Pastoralrat neu konstituiert.

Zu den Aufgaben des Pastoralrats gehören u.a. die Abstimmung der Gottesdienstzeiten und wichtiger Termine innerhalb der Pfarreiengemeinschaft, Öffentlichkeitsarbeit und die seelsorgliche Schwerpunktsetzung.

In besonderer Weise nimmt der Pastoralrat all das in den Blick, was man gemeinsam machen kann, und fördert dadurch das Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen den einzelnen Pfarrgemeinden, damit spürbar wird, dass uns - trotz der Eigenständigkeit der einzelnen Pfarrgemeinden - der gemeinsame Glaube verbindet.

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